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Besucherparkplätze und Begrünung

Der Gemeinderat möge beschließen, dass der bestehende Projektsicherungsvertrag um folgende Punkte ergänzt wird:

  1. Der Bauträger verpflichtet sich verbindlich, die nach der TBO vorgesehenen Besucherparkplätze zu errichten und dauerhaft zu erhalten.
  2. Die allgemeinen Flächen sind teilweise zu begrünen, um einer Verstädterung der Wohnanlagen im Dorf entgegenzuwirken. In welchem Ausmaß das zu erfolgen hat, wird vor Erlass des Bebauungsplanes mit dem Bauherrn vereinbart.

BEGRÜNDUNG:

Zu 1) Die Stellplatzverordnung von Mils spricht sich nicht über Besucherparkplätze aus. Laut Tiroler Bauordnung sind Besucherplätze zu erstellen, jedoch fehlt bei Nichterfüllung die Möglichkeit, dies rechtlich durchzusetzen. Die fehlenden Besucherparkplätze in Mils führen zu einem Abstellen der Fahrzeuge in der Wiese oder entlang der Straßenzüge auf nicht dafür vorgesehenen Flächen

Zu 2) Wohnanlagen, die nur aus Beton und Asphalt bestehen, sind im Hinblick auf Klimaerwärmung und Ästhetik abzulehnen.

Ruth Plaikner
Mils, 2021-03-23


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