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Erhaltung des dörflichen Charakters

Die Gemeinde möge mit dem Landesgestaltungsbeirat Kontakt aufnehmen um zu klären, ob zur Erhaltung des dörflichen Charakters im Bereich:

Unterdorf (Lourdeskapelle) über Kirche und Kirchstraße bis zum Kreisverkehr bzw. Zentrum für Hör- und Sprachpädagogik, Schneeburgstraße bis zum Müller Stadel, Oberdorf bis zum Attlmaier und Oswald Milser Straße bis Ortschild entweder der Erlass von örtlichen Bauvorschriften gemäß §20 der TBO oder die verpflichtende Einholung einer Stellungnahme des Landesgestaltungsbeirates sinnvoll erscheint.

Mils, 2016-05-10

Zukunftsplanung der Gemeinde Infrastruktur

Die Gemeinde möge für die Immobilien im Besitz der Gemeinde bzw. der Gemeindebetriebe Mils Gmbh sowie für die sonstigen Infrastruktureinrichtungen (Kanäle, sonstige Ver- und Entsorgungsleitungen, etc.) einen mittel- bis langfristigen Plan erarbeiten, um die demografischen Entwicklungen der Bevölkerung, die technischen Entwicklungen in der Ver- und Entsorgung und die Lebensdauer ihrer Einrichtungen sichtig zu bewerten und daraus die richtigen Maßnahmen ableiten zu können (siehe Punkte aus dem letzten Bauausschuss Vereinshaus, Feuerwehrhaus, Bericht Infrastruktur).

Zu klären ist ob eine solche Betrachtung intern oder über externe Dienstleister (Fachplaner aller Gewerke z.B. Bau, Elektro, Haustechnik, … oder Gesamtanbieter wie z.B. communalp, gemnova, …) erbracht werden können/sollen.

Mils, 2016-05-10